GVO-Verbot in Schutzgebieten
Im Jahr 2008 : Prozess gegen Monsanto wegen des Einsatzes von MON 810 in Schutzgebieten. Erfolg in allen Instanzen. Es ist das erste Mal, dass gegen Monsanto ein gerichtliches Anbauverbot erstritten wird. Auf diese Grundsatzentscheidung berufen sich seitdem immer mehr Behörden und setzen so erfolgreich Anbauverbote von GVO aus Gründen des Biodiversitätsschutzes durch.
Freisetzungen in der Schweiz illegal?
Seit dem Jahr 2008 klagt ein Imker aus Kitzingen gegen eine Freisetzung gentechnisch veränderten Maises der Firma Pioneer. Unsere Argumente: Existenzvernichtung des Imkers wegen des drohenden Anbauverbots sowie (auf der Basis des Gutachtens von Lorch/Then – Kontrolle oder Kollaboration) Interessenkonflikte in der Aufsichtsbehörde wegen zu großer Nähe der Beamten zu den Saatgutkonzernen. In erster Instanz abgewiesen. Allerdings passierte in dem Prozess ein schwerer Verfahrensfehler: der vorsitzende Richter weigerte sich, die Interessenkonflikte bei den Beamten auch nur zu thematisieren und verstieß damit gegen seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts. Wir legten daher Berufung ein und beanstanden jetzt zusätzlich zu den o.a. Argumenten auch noch einen Verstoß des Richters gegen seine Aufklärungspflichten im ersten Prozess.
Sicherung von Gentechnikfreiheit in Oberösterreich
Beratung der Regierung von Oberösterreich bei einem Gesetzesvorhaben zur Sicherung von Gentechnikfreiheit in diesem Bundesland in den Jahren 2008 und 2009. Die Beratung war notwendig geworden, da Oberösterreich in den Jahren 2004 bis 2007 mit einem ähnlichen Vorhaben bei EU-Kommission und Europäischen Gerichtshof gescheitert war. Die Entwicklung einer neuen Begründungsstrategie war erfolgreich und führte zu einer Akzeptanz des Kurses von Oberösterreich zur Sicherung seiner Gentechnikfreiheit bei der EU-Kommission.