EFSA

EFSA-22Rechtsverstoß

Die Europäischen Bürger wollen keine gentechnisch veränderten Lebensmittel. Dennoch lässt die EU-Kommission trotz massiven bürgerlichen Widerstands immer wieder neue Sorten von Gen-Mais, Gen-Raps oder Gen-Soja u.a. zu. Sie beruft sich dabei auf Stellungnahmen der angeblich unabhängigen EFSA. EU-Kommission und EFSA verstoßen dabei aber nach Auffassung renommierter Rechtsexperten gegen EU-Recht:

  • die EFSA fordert keine Langzeittests für solche Lebensmittel, obwohl das reformierte EU-Recht diese ausdrücklich vorschreibt
  • die Kommission maßt sich mit ihren Zulassungsentscheidungen rechtswidrig Administrativbefugnisse an, die nach den EG-Verträgen eindeutig den Nationalstaaten vorbehalten bleiben müssen.

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Das Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht (IfNN) Tübingen (http://www.institut.naturschutzrecht.net) hat im Auftrag der Aktion GEN-Klage, des internationalen Zusammenschlusses zahlreicher Organisationen, diese zwei Punkte in einem Rechtsgutachten so aufbereitet, dass sie EU-weit in Prozessen gegen die EU-Kommission verwendet werden können. Ziel ist die Vorbereitung und Begleitung europaweit koordinierter Klagen gegen Kommission und EFSA. Sowohl Verbraucher, Händler, Verarbeiter, Landwirte als auch EU-Mitgliedstaaten können jetzt die Vorgaben des EU-Rechts einklagen.

Das IfNN verfügt im deutschen und europäischen Gentechnikrecht über erstklassige Referenzen und hat im Juli 2007 für eine deutsche Landesregierung gegen Monsanto einen gerichtlichen  Anbaustopp für Gen-Mais erreicht. Es ist das erste Mal, in der Geschichte des Widerstands gegen die Agrogentechnik, dass deutsche Juristen einen solchen Erfolg erreichten. Im November 2007 bewirkte außerdem eine Stellungnahme des IfNN im Schweizer Fernsehen die Überprüfung einer Freisetzungsgenehmigung genetisch veränderten Weizens durch die schweizerische Umweltbehörde.

 

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