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Der internationale Pakt :

internationaler_pakt

der Pakt

Grundlage für Verletzungen durch Nutzung der Gentechnik sind folgende Artikel:
– das Recht auf Selbstbestimmung (Art. 1)
– das Recht auf Nahrung (Art. 11)
– dasRecht auf Gesundheit (Art. 12)
– das Recht auf Freiheit der Forschung (Art. 15)Kopie von IMG_3977

 


 

Die freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung präzisieren den Art. 11 des Paktes.

Leitlinien-RechtaufNahrung

Leitlinien

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