Bundesländer

MON 810

München/Tübingen, den 3.1.2008
An die Damen und Herren Abgeordneten der  Fraktionen im bayerischen Landtag

Durch das im Sommer 2007 erstrittene Braunschweiger Urteil (s. Seehofer 2007) verwies das Gericht die Kompetenzen für ein Verbot von MON 810 nach der Freigabe durch das Bundessortenamt für den Verkauf (Bundesebene) auf die Landesebene mit dem Hinweis, das nach Verkauf des Saatgutes die Bundesebene keine Möglichkeiten mehr hat, aber die Landesebenen zuständig sind für alles weitere vor Ort. Damit ist es erstmals amtlich, dass die Landesregierungen hier Kompetenzen haben – was wir zum Anlaß nahmen, mit allen bayrischen Landtagsfraktionen Kontakt aufzunehmen und sie darüber zu beraten. Die SPD hat daraufhin einen Antrag auf Verbot von MON 810 sowohl 2008 als auch im Februar 2009 eingebracht – was von der CSU jedes Mal abgelehnt wurde. Antrag und namentliches Abstimmungsergebnis der CSU finden Sie unten.

Bitte bringen Sie den Antrag auch in Ihrem Landtag ein oder vermitteln Sie uns ein Gespräch mit Ihrer Landesregierung zur Beratung über die Kompetenzen der Bundesländer – damit wir das Urteil in Ihrem Bundesland umsetzen können und MON 810 verbieten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.


Sicherung gentechnikfreier Regionen in Bayern

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Jahr 2006 erklärten Vertreter aller Fraktionen im bayerischen Landtag einstimmig ihren Willen zur Sicherung gentechnikfreier Landwirtschaft in Bayern – verwiesen aber auf EU-Recht, das ein Handeln auf Landtagsebene in diesem Sinne nicht möglich mache. Auch die Kreisobmänner des bayerischen Bauernverbandes haben im Sommer 2006 beschlossen, dass Gentechnik auf bayerischen Äckern nichts zu suchen hat. Damals erhobene Forderungen nach staatlicher Unterstützung für gentechnikfreie Regionen wurden jedoch abgelehnt, da dies rechtlich nicht möglich sei. Wir wurden daraufhin unter anderem von der Mitunterzeichnerin dieses Briefes Christiane Lüst sowie vom Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerverband mit einer überschlägigen Klärung der Frage beauftragt, welche Handlungsspielräume es trotz des engen rechtlichen Rahmens gäbe. Da dieses Thema eine große Rolle im Landtagswahlkampf 2008 spielen wird, erlauben wir uns, Ihnen unsere Ergebnisse mitzuteilen.

Eine erste Prüfung hat ergeben, dass es deutlich mehr Möglichkeiten gibt, als gemeinhin angenommen. Wir teilen zwar die Auffassung insbesondere der CSU-Landtagsfraktion insoweit, als auch wir eine komplett gentechnikfreie Region Bayern nicht für möglich halten. Forschungsfreisetzungen können zum Beispiel wegen der Gewährleistungen der Wissenschaftsfreiheit nicht verboten werden. Dennoch sehen wir deutlichen Spielraum zur staatlichen Absicherung solcher Regionen. So hat etwa ein im Juli 2007 von uns erstrittenes Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig den Bundesländern erhebliche Befugnisse zur Beschränkung des Anbaus auch zugelassener gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zugestanden. Nachdem Landwirtschaftminister Horst Seehofer in einer  Verfügung vom 27.4.2007, S. 3 (Zitat) „eindeutig schädliche Wirkungen“ bei Gen-Mais feststellte und Gen-Mais ein (Zitat) „hohes Potenzial für ökologische Folgen“ attestierte, wäre es für Bayern jetzt möglich, den Anbau von Bt-Pflanzen zu verbieten. In einem weiteren von uns geführten Prozess – ebenfalls im Juli 2007 – konnten wir  erstmalig in Deutschland den Umbruch bereits angebauten Gen-Maises wegen ökologischer Risiken durchsetzen. Das Urteil ist rechtskräftig und wurde vollstreckt. Gerade in Bayern sehen wir auch ein erhebliches Potenzial in einer geschickten Nutzung des Naturschutzrechts inklusive der Alpenkonvention. Kernbestandteil des Konzepts wäre die Etablierung regionaler Herkunftszeichen zur Vermarktung konventioneller wie ökologischer Produkte sowie deren haftungsrechtlicher Schutz durch den neuen § 36a GenTG unter Beachtung von qualitativen Mindeststandards, zu denen auch echte Gentechnikfreiheit (Schwellenwert 0,1 GVO-freie Fütterung) gehören würde. Daneben lässt das geltende Rechte auch noch eine ganze Reihe anderer denkbarer Maßnahmen zu.

Wir sind uns der europarechtlichen Problematik erteilter GVO-Zulassungen wohl bewusst, da wir  zu Fragen nationaler Alleingänge im Umweltrecht seit Jahren arbeiten. Die verschiedenen EU-Rechtsakte bieten heute jedoch weit mehr Handlungsspielräume als gemeinhin angenommen wird (vgl. nur zur neuen Koexistenzklausel des Europäischen Gentechnikrechts Eberbach/Lange/Ronellenfitsch, 2005, Band 3, Freisetzungsrichtlinie Rn. 117 f.). Das am 13.9.2007 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Oberösterreichischen Gentechnikverbotsgesetz bestätigt unsere Einschätzung. So sahen auch wir immer ein Totalverbot von GVO als Verstoß gegen EU-Recht an, betonten aber gleichzeitig, dass es unterhalb der Schwelle eines Totalverbotes große Handlungsspielräume gibt –  die juristisch geschickt begründet –  ebenfalls einen zufriedenstellenden Schutz ermöglichen (vgl. nur Palme, Nationaler Naturschutz und Europäisches Gentechnikrecht, Natur und Recht 2006, S. 76 ff.). Die Zulässigkeit eines solchen Wegs bestätigte auch die EU-Kommission anläßlich des Oberösterreich-Urteils.

Eine sinnvolle Steuerung der Grünen Gentechnik durch gentechnikfreie Regionen ist ein politisch brisantes Thema, so dass wir zunächst den Weg einer Studie für sinnvoll halten. Da eine solche Studie lediglich Möglichkeiten auslotet, verpflichtet sie den Auftraggeber zunächst einmal zu nichts und ermöglicht damit grundsätzlich jeder Partei etwas zugunsten gentechnikfreier Regionen zu tun.

Wir nehmen daher gerne die Anregungen verschiedener Verbände auf und machen ein Angebot zur Erstellung einer Studie mit dem Titel: „Gentechnikfreis Bayern – Handlungsspielräume nach nationalem und europäischem Recht“ und erläutern bei Bedarf  interessierten Landtagsfraktionen persönlich unser Konzept. Da es um  komplexe rechtliche Fragestellungen und einen Mix verschiedener Instrumente geht, sind wir auch gerne bereit, unsere Vorstellungen zunächst einmal mit den hierfür zuständigen Ministerialbeamten  zu besprechen. Gerade im Wahlkampfjahr 2008 sehen wir durchaus Chancen für einen Fortschritt in Sachen gentechnikfreie Regionen in Bayern, da für über 80 % der bayerischen Bevölkerung Sicherung von Gentechnikfreiheit ein wichtiger Punkt bei ihrer Stimmabgabe ist und auch die   Bauernschaft Gentechnik ablehnt.


 

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