Österreich

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2013

Parallelbericht zum 4. Staatenbericht der Republik Österreich über die Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte


Concluding observations on the fourth periodic report of
Austria


Pressemeldung v. 10.12.2013

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte rügt die österreichische Bundesregierung, dass ihre Agrar- und Handelspolitik in Dritte-Welt-Ländern Menschenrechte verletzt und fordert zum Handeln auf.

Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat Österreich aufgefordert, bei seiner Entwicklungshilfe, Landwirtschafts- und Handelspolitik auf die Einhaltung der Menschenrechte – auch in den Ländern des Südens –  zu achten. Letzte Woche hat das Komitee seine Empfehlungen an die österreichische Regierung bekannt geben.  „Das beinhaltet auch das Verbot von Gensoja- und Genmaisimporten aus Südamerika – was unter drastischen Menschenrechtsverletzungen produziert wird, wie wir in unserem Bericht und auch persönlich vor dem Ausschuss dargelegt haben!“ so Christiane Lüst vom internationalen Netzwerk „Aktion GEN-Klage“, die gemeinsam mit Volker Helldorff vom österreichischen Bund “ Ärzte, Bauern und Juristen für gentechnikfreie Nahrung“ die 2.  Klage gegen Österreich wegen Menschenrechtsverletzungen durch Nutzung der Agro-Gentechnik vor dem Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte der Vereinten Nationen in Genf eingereicht hatte. “Der Ausschuss ist betroffen über die fehlende Einsicht österreichischer Konzerne über die Folgen ihrer Aktivitäten für die Menschenrechte vor Ort.

Darum fordert der Ausschuss die österreichische Regierung auf, die vollständige Respektierung der auch von Österreich ratifizierten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte auch gegenüber Konzernaktivitäten sicherzustellen!

In Österreich

  1. werden die Tiere mit Gen-Futter in großen Mengen gefüttert – Forschungsergebnisse zeigen massive bis hin zu  lebensbedrohlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen dadurch auf –  der Import aus Südamerika führt aber auch zu drastischen Menschenrechtsverletzungen in den Anbauländern (Argentinien, Brasilien, Paraguay – Landvertreibungen, drastische Armutssteigerung, Gesundheitsschäden, ..)
  2. gibt es eine große Lücke in der Kennzeichnungspflicht: Tierische Produkte, bei deren Herstellung Gentech-Futtermittel eingesetzt wurden, müssen nicht gekennzeichnet sein.
  3. werden in Lebensmitteln immer mehr gentechnisch veränderte Zusatzstoffe erlaubt.

Langzeittests – also  länger als 90 Tage – über die Auswirkungen von Gen-Futtermitteln etc., deren Importe verstärkt zugelassen werden, finden nicht statt.

Die österreichische Regierung ist deswegen aufgefordert:

  1. Den Import von Gensoja und Genmais zur Tierfütterung  aus Südamerika umgehend zu verbieten und die daraus resultierenden Menschenrechtsverletzungen in den Erzeugerländern damit zu reduzieren
  2. Heimisches Futter und damit die Existenz der heimischen Bauern statt Importe von  Gentechnik-Soja zu  fördern. Es darf nicht sein, dass wir unsere gentechnikfreien Produkte für Bioenergie nutzen und das importierte Genveränderte für die Lebensmittelproduktion.
  3. Die Einführung einer Haftung der Gen- Konzerne für alle Folgen und insbesondere für die unverhinderbare Ausbreitung von Genpflanzen über das ganze Land.
  4. Das alte bewährte und regional angepasste kostenlose Saatgut der Bauern einschließlich dem Nachbau und deren Unabhängigkeit von Konzernen  zu schützen – und damit die neue EU-Saatgutrichtlinie mit allen Möglichkeiten  zu verhindern.
  5. Patente auf Pflanzen und Tiere zu verbieten, damit Landwirte,  Komsumenten und die Ernährungssouveranität weiterhin konzernunabhängig bleiben.

Der internationale Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte wurde von über 140 Ländern weltweit ratifiziert, auch von Österreich.  Alle 5 Jahre müssen die Regierungen vor dem Ausschuss in Genf  über die Situation der Menschenrechte in ihrem Land berichten. Die Regierungen haben dann die nach 3-wöchiger Sitzung vom Ausschuss herausgegebenen „concluding observations“ innerhalb der nächsten 5 Jahre umzusetzen.


Pressemeldung vom 27.03.2104

2014-03-27 12.39.40

Die international arbeitende Gen-Aktivistin und UN-Berichterstatterin Christiane Lüst informierte letzten Donnerstag  in Wien verschiedene Fraktionen des Wiener Parlaments über die UN-Rüge Österreichs und ermutigte die Parteien, bei der österreichischen Regierung die Umsetzung der UN-Forderungen nach Einstellung der Gensojaimporte wegen internationaler Menschenrechtsverletzungen einzufordern. Mit dabei waren der Kärntner Biobauer Volker Helldorff sowie der Futtermittelimporteur Karl Pilstl. Eine Einladung ins österreichische Landwirtschaftsministerium erfolgte für Mitte April.

Anfang Dezember 2013 hatte der UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte seine „Concluding Observations“ an die österreichische Regierung gerichtet. Österreich wurde darin aufgefordert, bei seiner Entwicklungshilfe, Agrar- und Handelspolitik auf die Einhaltung der Menschenrechte – auch in den Ländern des Südens – zu achten. Grund dafür war die Berichterstattung von Lüst über die Folgen der Agrogentechnik in Österreich und Deutschland, aber auch die Folgen der Genfuttermittelimporte in den Hauptanbauländern in Südamerika, Kolumbien und Paraguay.

“Das beinhaltet auch das Verbot von Gensoja- und Genmaisimporten aus Südamerika. Diese Futtermittel werden unter drastischen Menschenrechtsverletzungen produziert. Allein in Argentinien – einem der 3 Haupterzeuger der Importe für Europa, wurden Hunderttausende von ihrem Land vertrieben, Armut und Mangelernährung nahmen rapide zu. Die Unterernährung – in Argentinien früher nicht bekannt – stieg mit Einführung der Gentechnik auf 17 %, der Anteil der Menschen unter der Armutsgrenze  – 1970 bei 5 % – lag 2004 schon bei 51 %.? so Lüst. “Über 160 Länder weltweit haben diesen Internationalen Menschenrechtspakt ratifiziert und sich damit zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Auch Deutschland ist für seine Gensojaimporte gerügt worden und muß diese bis 2016 einstellen.?

Die österreichische Bundesregierung hat nun 5 Jahre Zeit, diese Aufforderung umzusetzen. Weitere Informationen und Berichte auch über die Situation in den Erzeugerländern findet man unter www.stopptgennahrungsmittel.de.

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