Amfloraklage

Pressemitteilung vom 11. Mai 2010

Klage gegen Amflora vor Europäischem Gerichtshof.

BUND: Bundesregierung muss Gen-Kartoffel ebenfalls verbieten

Berlin: Mehr als 40 in der "Aktion GEN-Klage" vernetzte Verbände und
Organisationen, darunter auch der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND), wollen per Widerspruchsverfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof die Zulassung der umstrittenen Gentech-Kartoffel Amflora
aufheben. Nach ihrer Ansicht verstößt die am 4. März von der EU-Kommission
erfolgte Zulassung der Gen-Kartoffel des Unternehmens BASF gegen EU-Recht.
Da die Übertragung eines in der Amflora enthaltenen
Antibiotikaresistenz-Gens auf Bakterien nicht ausgeschlossen sei, bestehe
die Gefahr, dass wichtige Antibiotika ihre Wirksamkeit gegen bakterielle
Krankheitserreger verlieren. "Die Amflora-Kartoffel darf Lebensmittel bis zu
0,9 Prozent legal verunreinigen, ohne dass die Verbraucher davon erfahren.
Da gesundheitliche Risiken für den Menschen nicht ausgeschlossen werden
können, muss das Vorsorgeprinzip gelten. Die Amflora muss vom Acker
verschwinden", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Christiane Lüst, Sprecherin der "Aktion GEN-Klage", zu den Hintergründen des
Widerspruchsverfahrens: "Die Amflora-Kartoffel soll für industrielle Zwecke
und als Futtermittel verwendet werden. Aber alle potentiellen Abnehmer
sagen, dass sie die Gen-Kartoffel nicht einsetzen werden. Wenn unser
Widerspruch vom EuGH anerkannt und die Zulassung aufgehoben wird, ist die
Amflora damit endgültig vom Tisch." Auch Wissenschaftler der Europäischen
Lebensmittelbehörde EFSA, die Europäische Arzneimittelbehörde und die
Weltgesundheitsorganisation WHO hätten vor den gesundheitlichen Gefahren
zunehmender Antibiotikaresistenzen gewarnt. Selbst Mitgliedstaaten der EU
hätten deshalb Bedenken gegen die Amflora-Zulassung gehabt.

Christoph Palme, juristischer Berater der "Aktion GEN-Klage": "Wegen ihrer
Risiken sind Pflanzen mit Antibiotikaresistenzmarker-Genen in der EU seit
2004 aus guten Gründen verboten. Dennoch erklärte die Europäische
Lebensmittelbehörde EFSA die Amflora-Gen-Kartoffel für angeblich sicher.
Wenn der EuGH unseren Widerspruch angenommen hat, werden wir in einem
anschließenden Klageverfahren die Zulassung der Amflora endgültig zu Fall
bringen."

Den Versuch der BASF, die Zulassung der Amflora als Fortschritt in der
Landwirtschaft zu verkaufen, sieht Weiger als "reine Schönfärberei". "Die
Agro-Gentechnik ist nicht auf dem Vormarsch, sie ist auf dem Rückzug.
Deutschland, Luxemburg, Österreich, Ungarn, Griechenland und Frankreich
haben den Anbau von Gen-Mais untersagt. Die Amflora wurde bereits in
Österreich verboten. Gleiches erwarten wir jetzt auch von der deutschen
Bundesregierung", sagte Weiger.

Pressekontakt: Christiane Lüst, Sprecherin der Aktion GEN-Klage, Tel.
089-89311054; Christoph Palme, juristischer Berater der Aktion GEN-Klage,
Tel. 0177-1880299 bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressestelle, Tel.
030-27586-425/-489, Fax: -440, E-Mail: presse@bund.net; www.bund.net

 

 

Berlin, den 11. Mai 2010

MEMO zur PK mit BUND "Klage gegen Amflora-Kartoffel"

Rechtliche Ansatzpunkte gegen Amflora-Kartoffell

 2.1. Amflora-Genehmigungen rechtswidrig, da VO 1829/2003/EG und RL 2001/18/RL auf der falschen Kompetenzvorschrift des EG-Vertrages erlassen wurden (Erfolgschancen sehr hoch, da Berufung auf gefestigte Rechtsprechung zu Umwelt- und (!) Gentechnikrechtskompetenzen des EuGH möglich).

2.2. Amflora-Genehmigung basierend auf VO 1829/2003/EG rechtswidrig, da durch die VO 1829/2003/EG unzulässige EU Exekutivmacht in Form von Gentechnikbehörden etabliert wird (Erfolgschancen hoch, da Berufung auf Rechtsprechung zum Verhältnis von Verwaltungskompetenzen zwischen EU und Mitgliedstaaten vorhanden).

2.3. Verwendung von Antibiotikaresistenzmarkern (Erfolgschancen hoch, da hier Verstoß gegen striktes Verwendungsverbot und die Versuche der EFSA, dies zu umgehen, widersprüchlich und extrem verfahrensfehlerhaft).

2.4. Zulassung als Lebens- und Futtermittel ohne die hierfür erforderlichen Tests (hohe Erfolgschancen, da dies die Kommission selbst eingesteht).

2.5. Formenmissbrauch durch die Figur der Zulassung ausschließlich für unbeabsichtigte GVO-Spuren in Lebens- und Futtermittel bis 0,9 % (Erfolgschancen hoch, da die EU einen solchen Zulassungstyp nicht kennt und dadurch Zulassungs-und Kennzeichnungsrecht systemwidrig vermengt wird).

 

Den vollständigen Text der Klage - auf englisch - mailen wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

 

Resolution des ökumenischen Kirchentages in München Mai 2010:

klare Stellungnahme gegen Genkartoffel Amflora

Programmbereich: Themenbereich 1: Verantwortlich handeln

Veranstaltung: Zentrum Umwelt und Ressourcen

Thema: Unser täglich Brot, Freitag, 16.00-17.30 Uhr

Gruppe/Kooperation: Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD, Institut für Kirche und Gesellschaft der EKvW

Adressat: Bundesregierung

 

Wir fordern die Bundesregierung auf, eine Politik zu vertreten, die

auf die Stärkung des bäuerlichen Knowhows setzt

standortangepasste Pflanzensorten und Ackerbaumethoden unterstützt

• den Erhalt der Vielfalt an Pflanzensorten und Tierrassen fördert

die Monopolisierung der Nahrungsgrundlagen verhindert, indem sie die Patentierung

von Pflanzen und Tieren verbietet

die Forschungsförderung nicht einseitig auf Gentechnik ausrichtet

den Anbau der genetisch veränderten Stärkekartoffel Amflora in Deutschland

untersagt.

Begründung:

Der Klimawandel gefährdet die Sicherung unserer Ernährung. Aus diesem Grund müssen alle Anstrengungen unternommen werden, unsere Ernährungsgrundlagen zu sichern. Hierzu gehört eine nachhaltige Landbewirtschaftung, wie sie auch der Weltagrarbericht empfohlen hat.

 Stattdessen werden immer mehr Forschungsgelder in die Entwicklung gentechnisch veränderter Pflanzen gesteckt. Diese Pflanzen erbringen nach Jahrzehnten der Entwicklungsarbeit bisher keine höheren Erträge und keine langfristige Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Gentechnisch veränderte Pflanzen mit ökologisch vorteilhaften Eigenschaften gibt es bisher nicht.

Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt den Anbau dieser Pflanzen ab:

negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit werden befürchtet

es ist kein Verbrauchernutzen erkennbar

eine Trennung von gentechnikfreien und gentechnikhaltigen Pflanzen ist aufwändig und teuer

Imker befürchten die Verunreinigung ihres Honigs.


 

 

 

 

 

Realisierung: Kirchnerei