Pressemitteilung vom 11. Mai 2010
Klage gegen Amflora vor Europäischem Gerichtshof.
BUND: Bundesregierung muss Gen-Kartoffel ebenfalls verbieten
Berlin: Mehr als 40 in der "Aktion GEN-Klage" vernetzte Verbände und
Organisationen, darunter auch der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND), wollen per Widerspruchsverfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof die Zulassung der umstrittenen Gentech-Kartoffel Amflora
aufheben. Nach ihrer Ansicht verstößt die am 4. März von der EU-Kommission
erfolgte Zulassung der Gen-Kartoffel des Unternehmens BASF gegen EU-Recht.
Da die Übertragung eines in der Amflora enthaltenen
Antibiotikaresistenz-Gens auf Bakterien nicht ausgeschlossen sei, bestehe
die Gefahr, dass wichtige Antibiotika ihre Wirksamkeit gegen bakterielle
Krankheitserreger verlieren. "Die Amflora-Kartoffel darf Lebensmittel bis zu
0,9 Prozent legal verunreinigen, ohne dass die Verbraucher davon erfahren.
Da gesundheitliche Risiken für den Menschen nicht ausgeschlossen werden
können, muss das Vorsorgeprinzip gelten. Die Amflora muss vom Acker
verschwinden", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.
Christiane Lüst, Sprecherin der "Aktion GEN-Klage", zu den Hintergründen des
Widerspruchsverfahrens: "Die Amflora-Kartoffel soll für industrielle Zwecke
und als Futtermittel verwendet werden. Aber alle potentiellen Abnehmer
sagen, dass sie die Gen-Kartoffel nicht einsetzen werden. Wenn unser
Widerspruch vom EuGH anerkannt und die Zulassung aufgehoben wird, ist die
Amflora damit endgültig vom Tisch." Auch Wissenschaftler der Europäischen
Lebensmittelbehörde EFSA, die Europäische Arzneimittelbehörde und die
Weltgesundheitsorganisation WHO hätten vor den gesundheitlichen Gefahren
zunehmender Antibiotikaresistenzen gewarnt. Selbst Mitgliedstaaten der EU
hätten deshalb Bedenken gegen die Amflora-Zulassung gehabt.
Christoph Palme, juristischer Berater der "Aktion GEN-Klage": "Wegen ihrer
Risiken sind Pflanzen mit Antibiotikaresistenzmarker-Genen in der EU seit
2004 aus guten Gründen verboten. Dennoch erklärte die Europäische
Lebensmittelbehörde EFSA die Amflora-Gen-Kartoffel für angeblich sicher.
Wenn der EuGH unseren Widerspruch angenommen hat, werden wir in einem
anschließenden Klageverfahren die Zulassung der Amflora endgültig zu Fall
bringen."
Den Versuch der BASF, die Zulassung der Amflora als Fortschritt in der
Landwirtschaft zu verkaufen, sieht Weiger als "reine Schönfärberei". "Die
Agro-Gentechnik ist nicht auf dem Vormarsch, sie ist auf dem Rückzug.
Deutschland, Luxemburg, Österreich, Ungarn, Griechenland und Frankreich
haben den Anbau von Gen-Mais untersagt. Die Amflora wurde bereits in
Österreich verboten. Gleiches erwarten wir jetzt auch von der deutschen
Bundesregierung", sagte Weiger.
Pressekontakt: Christiane Lüst, Sprecherin der Aktion GEN-Klage, Tel.
089-89311054; Christoph Palme, juristischer Berater der Aktion GEN-Klage,
Tel. 0177-1880299 bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressestelle, Tel.
030-27586-425/-489, Fax: -440, E-Mail: presse@bund.net; www.bund.net
Berlin, den 11. Mai 2010
2.3.
2.5. Formenmissbrauch durch die Figur der Zulassung
Den vollständigen Text der Klage - auf englisch - mailen wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
Resolution des ökumenischen Kirchentages in München Mai 2010:
klare Stellungnahme gegen Genkartoffel Amflora
Programmbereich: Themenbereich 1: Verantwortlich handeln
Veranstaltung: Zentrum Umwelt und Ressourcen
Thema: Unser täglich Brot, Freitag, 16.00-17.30 Uhr
Gruppe/Kooperation: Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD, Institut für
Adressat: Bundesregierung
Wir fordern die Bundesregierung auf, eine Politik zu vertreten, die
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• den Erhalt der Vielfalt an Pflanzensorten und Tierrassen fördert
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von Pflanzen und Tieren verbietet
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untersagt.
Begründung:
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