Klagen gegen Genehmigung von MON 810 - im April 2007 und 2008
Seehofer veröffentlicht im April 2007, dass er MON 810 ab 2008 verbieten läßt, weil diverse ihm vorliegende Studien Gefahren aufzeigen, die sogar die Bundesregierung zum Handeln veranlassen. Das Verbot ergeht nicht, wenn Monsanto bis dahin einen Monitoringplan vorlegt, der die Unbedenklichkeit von MON 810 aufzeigt.
Daraufhin legten wir VETO ein - mit der Begründung, dass wenn Gefahren vorliegen und sogar von der Bundesregierung anerkannt werden - MON 810 sofort zu verbieten ist - auch schon für 2007.
Das Braunschweiger Urteil vom Juli 2007 lehnte daraufhin unseren Eilantrag ab mit der Begründung, dass nach Genehmigung von GVO für den Verkauf die Bundesregierung rechtlich keine Kompetenzen mehr hat - sobald es verkauft ist liegen alle Kompetenzen ausschließlich bei den Ländern.
Erfolg:
Erstmals ist es amtlich, dass die Bundesländer die Kompetenz haben nach Verkauf des jeweiligen Saatgutes in ihrem Bundesland die Aussaat zu unterbinden.
Gegen die Bundesregierung legten wir Widerspruch ein.
Im Dezember 2007 legte nun Monsanto seinen Monitoringplan vor, worauf MON 810 für 2008 wieder genehmigt wurde. Gegen diese Genehmigung legten wir im Frühjahr 2008 wiederum über ein Eilverfahren VETO ein mit diversen Widerlegungen des Monitoring-Planes, der überhaupt nicht auf Gefahren durch MON 810 einging und in der kurzen Prüfphase auch keinerlei Langzeittests machen konnte. Das Eilverfahren wurde verloren - der Richter ging überhaupt nicht auf die Inhalte des Monitoringplanes ein und zitierte nur die Stellungnahme der Bundesregierung.
Wir legten gegen dies Ablehnung Widerspruch ein. Das Verfahren wurde dann mit der Aussetzung von MON 810 2009 erfolgreich beendet.
Zusammenfassung:
In den Jahren 2007 bis 2009 Prozesse auf Bundesebene und Öffentlichkeitsarbeit auf Länderebene mit dem Ziel eines generellen Verbots von MON 810, also nicht nur in Schutzgebieten. Im April 2009 wurde dieses Ziel erreicht. Die deutsche Bundesregierung verbietet den Einsatz von MON 810. Monsanto verliert vor Gericht einen Prozess gegen das Verbot. Die von Aktion GEN-Klage vorgetragenen Argumente werden von den Gerichten übernommen. Deutsche Politiker können damit in Zukunft nicht mehr behaupten, nationale Verbote von Gen-Pflanzen seien aus Gründen des EU-Rechts- und des nationalen Recht nicht möglich.
Gauting, 29.07.07
Pressemitteilung :
Die von der Gautingerin Christiane Lüst initiierte internationale AKTION GEN-Klage hat im Juni einen Eilantrag gegen den Anbau von Gen-Mais in Deutschland beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Der Eilantrag wurde abgelehnt, die Begründung dazu nun nachgereicht. Wir sprachen mit Christiane Lüst:
Frau Lüst, Sie haben die Aktion GEN-Klage gegründet, um international gegen Gentechnik vorzugehen – warum?
Die Erfahrungen meiner jahrelangen Veranstaltungen und Filmgespräche für die Verbraucher, um gegen Gentechnik zu mobilisieren, zeigten, dass dies allein in keinster Weise ausreicht – wir, um noch irgendetwas zu verhindern oder zu stoppen – nur noch den Klageweg beschreiten können. Meine vielen gewonnenen Kontakte führten mich dann auch – neben vielen Mitstreitern auch aus anderen Ländern – zu Herrn Palme vom Institut für Naturschutzrecht in Tübingen, der eine Reihe von juristischen Möglichkeiten aufzeigen konnte, um sowohl die Genehmigungspraxis der europäischen Zulassungsbehörde EFSA als auch die geltende Rechtslage vor Ort anzugreifen. Das hat mich überzeugt, umgehend hier tätig zu werden.
Nun wurde ja der Eilantrag den Anbau von gentechnisch verändertem Mais bundesweit zu stoppen, vom Gericht abgelehnt, auch die Begründung liegt jetzt vor. Was war der Anlass für diese Klage?
Ja, ausschlaggebend war ein Meeting mit Herrn Palme, der uns im April den Bescheid des Berliner Ministeriums präsentierte, der aussagte, dass das BVL mittlerweile neue Studien vorliegen hat, die einen berechtigten Grund zu der Annahme bieten „dass der gentechnisch veränderte Organismus eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt“, weil das Toxin über die Pflanze nun doch in höhere Nahrungskettenglieder gelangt – eine Tatsache, die von Gegnern und auch Wissenschaftlern immer wieder bestätigt, von der Politik bis jetzt aber komplett ignoriert wurde. Nun hat also ein Ministerium erstmalig selbst anerkannt, dass Gefahren bestehen – und gleichzeitig aber „nur“ die Auflage erlassen, für 2008 erst eine Aussaat zu erlauben, wenn Monsanto einen Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen vorlegt. Für 2007 wurden keine Maßnahmen getroffen, da der Mais schon ausgebracht ist – für uns natürlich eine Steilvorlage – wenn ein Ministerium sogar die Gefährlichkeit einer Genpflanze anerkennt muss es diese Gefahren zum Schutz der Bevölkerung unmittelbar und sofort beseitigen, und nicht erst 2008. Daher unser Eilantrag, den bereits ausgebrachten Mais für dieses Jahr sofort und noch vor der Blüte unterzupflügen, um weiteren Schaden zu verhindern.
Wieso kommt das Ministerium diesem nun nicht nach?
Das Gericht hat nun entschieden, dass das BVL nur Auflagen für das Inverkehrbringen von Saatgut erstellen darf – und das auch bereits für 2007 gilt – bloß für heuer ist das Saatgut schon in Verkehr gebracht – das hat Berlin ganz schlau eingefädelt – diesen Erlaß nach Inverkehrbringung des Saatgutes zu erlassen, um ein Jahr Zeit zu gewinnen, und aber doch den Anschein zu erwecken, etwas zu tun. Im Nachhinein, also nach Inverkehrbringen hat das Ministerium angeblich keinerlei Möglichkeiten mehr irgendetwas aufzuhalten, auch wenn ihr neue Erkenntnisse für die daraus hervorgehende Gefährdung vorliegen. Das ist ein hanebüchendes Urteil, das die deutsche Gesetzgebung völlig ad absurdum führt – wenn man sich vorstellt, dass Gefahren bekannt werden, aber keiner zuständig dafür ist, sie abzustellen!
Frau Lüst, wie machen Sie nun weiter?
Wir werden auf jeden Fall – mit Unterstützung von Greenpeace – Widerspruch einlegen und ins Hauptverfahren gehen. Leider wird ein nächstes Urteil natürlich für diese Saison zu spät sein – was heißt, dass der ausgebrachte Mais blüht und damit alles verseucht – was nie mehr rückholbar oder unter Kontrolle zu bringen sein wird! Und – das Urteil bietet darüber hinaus ganz neue Möglichkeiten rechtlich gegen GVO vorzugehen. Und … natürlich werden wir unser Hauptziel, die GVO-Genehmigungen der EFSA zu stoppen – intensiv weiterverfolgen.
Wir danken für das Gespräch!
