GT vor dem UN-Menschenrechtsausschuss

 

Christiane Lüst von der Aktion GEN-Klage hat im Mai 2010 gegen das fünfte  Land

Klage wegen Menschenrechtsverletzungen durch Nutzung der Agro-Gentechnik vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen

eingereicht – diesmal - nach Österreich, Kanada (mit Percy Schmeisser), Indien (mit Vandana Shiva),

und Brasilien (mit Antonio Andrioli) - mit der kolumbianischen NGO Grupo Semilla gegen die kolumbianische Regierung. Basis  ist der  Internationale Menschenrechtspakt, der – auch von Deutschland - gemeinsam mit rund 160  Ländern weltweit ratifiziert wurde (s. u.). Alle 5 Jahre müssen die Regierungen dieser Länder vor dem Ausschuss berichten über die Situation der Menschenrechte in ihrem Land - und NGOs können Berichte einreichen über die Menschenrechtsverletzungen, die - meist von den Regierungen nicht erwähnt - in den einzelnen Ländern tatsächlich stattfinden. Nach 3 Wochen Klausur und Diskussion mit NGOs und Regierungsvertretern erlässt der Ausschuss Auflagen an die Regierungen, die diese in den nächsten 5 Jahren umsetzen müssen (concluding observations).

 

 

Der internationaler  Pakt :    
 
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/Menschenrechte/Download/IntSozialpakt.pdf
 
Grundlage für Verletzungen durch Nutzung der Gentechnik sind folgende Artikel:
- das Recht auf Selbstbestimmung (Art. 1)
- das Recht auf Nahrung (Art. 11)
- dasRecht auf Gesundheit (Art. 12)  
- das Recht auf Freiheit der Forschung (Art. 15) 
 
Hier die Leitlinien / Ausführungen  für das Recht auf Nahrung,  von mir  zusammengestutzt auf die wesentlichen Punkte, die für die Gentechnik relevant sind und damit den Einsatz von Gentechnik in Landwirtschaft, Aussetzung in die Umwelt und Nutzung für unsere Nahrungsmittel ganz klar verbietet:

Auslegung des Rechts auf Nahrung - Leitlinien

http://www.bmelv.de/cln_044/nn_752468/SharedDocs/downloads/10-Internationales/Leitlinien-RechtaufNahrung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Leitlinien-RechtaufNahrung.pdf

 

In der Erklärung von Rom zur Welternährungssicherheit 1996 "bekräftig[t]en die Staats- und

Regierungschefs das Recht jedes Menschen auf Zugang zu gesundheitlich unbedenklichen

und nährstoffreichen Nahrungsmitteln in Einklang mit dem Recht auf angemessene Ernährung

 

Nahrungsmittel sollten nicht als Instrument zur Ausübung politischen und wirtschaftlichen

Druckes eingesetzt werden.

 

Ernährungssicherheit besteht, wenn alle Menschen zu jeder Zeit physischen und wirtschaftlichen

Zugang zu angemessener, gesundheitlich unbedenklicher und nährstoffreicher Nahrung

haben, um so ihre Ernährungsbedürfnisse und Nahrungsmittelpräferenzen zugunsten eines

aktiven und gesunden Lebens befriedigen zu können. Die vier Säulen der Ernährungssicherheit

sind Verfügbarkeit, Versorgungsstabilität, Zugang und Nutzung.

 

Die schrittweise Verwirklichung des Rechtes auf angemessene Nahrung macht es erforderlich,

dass die Staaten ihre Menschenrechtsverpflichtungen nach dem Völkerrecht erfüllen. Die

vorliegenden Freiwilligen Leitlinien zielen darauf ab, die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln

in einer Menge und Qualität zu garantieren, die ausreicht, um die Ernährungsbedürfnisse des

Einzelnen zu befriedigen, sowie physischen und wirtschaftlichen Zugang für jeden, einschließlich

der gefährdeten Gruppen der Bevölkerung, zu angemessener Ernährung ohne

gesundheitsbedenkliche Stoffe und für die jeweilige Kultur akzeptabel oder die Mittel für

ihren Erwerb zu garantieren

 

Die Vertragsstaaten sollten den bestehenden Zugang zu angemessener

Ernährung achten, indem sie keine Maßnahmen ergreifen, die zur Verhinderung dieses Zugangs

führen, und sollten das Recht eines jeden auf angemessene Nahrung durch Schritte

schützen, mit denen Unternehmen und Einzelne davon abgehalten werden, dem Einzelnen den

Zugang zu angemessener Ernährung zu verwehren. Die Vertragsstaaten sollten Maßnahmen

fördern, die darauf abzielen, zur schrittweisen Verwirklichung des Rechtes auf angemessene

Nahrung aller Menschen beizutragen, indem sie sich sehr stark aktiv bei Maßnahmen engagieren,

die den Zugang zu und die Nutzung der Ressourcen und Mittel zur Absicherung ihres

Lebensunterhalts einschließlich der Ernährungssicherheit stärken.

 

Die Staaten sollten ein Umfeld zu schaffen, in dem der Einzelne sich selbst und seine Familie in Freiheit und  Würde ernähren kann.

 

Die Staaten sollten durch eine Kombination von inländischer Erzeugung, Handel, Lagerung

und Verteilung eine angemessene und stabile Versorgung mit gesundheitlich unbedenklichen

Nahrungsmitteln fördern

 

Diese Strategie umfasst unter anderem  Maßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs zu angemessener Ernährung und eine nachhaltige Verbesserung des Lebensunterhalts.

 

und die Bewahrung und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen  Ressourcen fördern

 

die den Zugang zu Land und Wasser und zu geeigneter und erschwinglicher Technik, Produktiv- und Finanzmitteln verbessern, die Produktivität steigern, den Nutzen der Produktivitätsgewinne verteilen, natürliche Ressourcen  bewahren und schützen.  Insbesondere sollten die Staaten Maßnahmen ergreifen, die eine stabile Beschäftigung unterstützen

 

und die Verfügbarkeit vorhandener Ressourcen schützen

einschließlich der Erzeugung, Verarbeitung, Verteilung, Vermarktung und des Verbrauchs gesundheitlich  unbedenklicher Nahrungsmittel berücksichtigen.

 

Die Staaten sollten für einen angemessenen Schutz der Verbraucher vor betrügerischen

Marktpraktiken, Desinformation und gesundheitlich bedenklichen Nahrungsmitteln sorgen.

 

und nachhaltige Nutzung für Ernährung und Landwirtschaft,

einschließlich, wo dies geboten erscheint, für den Schutz des entsprechenden traditionellen

Wissens und der gerechten Teilhabe an Gewinnen, die sich aus der Nutzung dieser Ressourcen

ergeben, sicherzustellen, und sie sollten lokale und indigene Gemeinschaften und Landwirte

gegebenenfalls ermutigen, an den nationalen Entscheidungen über Angelegenheiten,

die mit der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für

Ernährung und Landwirtschaft zusammenhängen, zu partizipieren

 

 

Die Staaten sollten spezielle nationale Maßnahmen, rechtliche Instrumente und Unterstützungsmechanismen

zum Schutz der ökologischen Nachhaltigkeit und der Tragfähigkeit der

Ökosysteme erwägen, um die Möglichkeit einer erhöhten, nachhaltigen Nahrungsmittelerzeugung

für jetzige und zukünftige Generationen zu sichern, Wasserverschmutzung zu verhindern,

die Fruchtbarkeit des Bodens zu schützen und die nachhaltige Bewirtschaftung von

Fischerei und Forstwirtschaft zu fördern

 

dass alle lokal erzeugten oder  eingeführten Nahrungsmittel, die frei verfügbar sind oder auf Märkten verkauft werden,  sicher sind

 

Die Staaten sollten umfassende und zweckdienliche Nahrungsmittelkontrollsysteme einrichten,

die das Risiko von lebensmittelbedingten Krankheiten reduzieren und Mechanismen

der Risikoanalyse und Überwachung nutzen, um die Lebensmittelsicherheit in der gesamten

Nahrungskette, einschließlich des Tierfutters, sicherzustellen

 

Die Staaten sollten Schritte unternehmen, um die Kontaminierung durch industrielle oder andere Schadstoffe bei der Erzeugung, Verarbeitung, Lagerung, dem Transport, der Verteilung, Handhabung

und dem Verkauf von Nahrungsmitteln zu verhindern.

 

Die Staaten sollten sicherstellen, dass die Betreiber von Lebensmittelunternehmen über

sichere Verfahren unterrichtet werden, damit ihre Aktivitäten weder zu gefährlichen Rückständen

in Nahrungsmitteln führen noch umweltschädlich sind. Die Staaten sollten auch

Maßnahmen zur Unterrichtung der Verbraucher über die sichere Lagerung, Behandlung und

Verwendung von Nahrungsmitteln im Haushalt ergreifen. Die Staaten sollten Informationen

in Bezug auf lebensmittelbedingte Krankheiten und Belange der Lebensmittelsicherheit

sammeln und in der Öffentlichkeit verbreiten, und sie sollten mit regionalen und internationalen

Organisationen, die sich mit Problemen der Lebensmittelsicherheit befassen, zusammenarbeiten.

 

Die Staaten sollten Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher vor Irreführung und Fehlinterpretation

in Verbindung mit der Verpackung, Etikettierung, Bewerbung und dem Verkauf

von Nahrungsmitteln verabschieden und den Verbrauchern die Auswahl erleichtern, indem

sie angemessene Informationen auf vermarkteten Nahrungsmitteln sicherstellen und Regresswege

bei allen Schäden vorsehen, die durch unsichere oder verfälschte Nahrungsmittel,

einschließlich von durch Straßenverkäufer angebotenen Nahrungsmitteln, verursacht

werden.

 

Falls erforderlich, sollten die Staaten Maßnahmen zur Erhaltung, Anpassung oder Stärkung

der Ernährungsvielfalt und gesunder Essgewohnheiten und Nahrungsmittelzubereitung wie

auch Fütterungsmethoden, einschließlich Stillen, ergreifen und gleichzeitig sicherstellen,

dass Änderungen in der Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln und dem Zugang zur Nahrungsmittelversorgung  Zusammensetzung und Verzehr der Nahrungsmittel nicht negativ

beeinflussen

 

 

 

 

 

 

 

Realisierung: Kirchnerei