Die Aktion GEN-Klage wurde 2006 gegründet von Rosi Reindl, Christiane Lüst und anderen, die nach jahrelanger Vortrags- und Filmgesprächstätigkeit zum Thema merkten, dass man in der Schnelligkeit, wie uns die Entwicklung überrollt, nichts Ausreichendes gegensetzen kann, um diese Entwicklung noch irgendwie aufzuhalten.
So kamen wir einstimmig auf die logische Schlußfolgerung:
Da hilft nur klagen. Ganz oben. Auf EU-Ebene. Und schnell.
Und so begann es ...
Wir luden Werner Müller (Global 2000 Österreich - er hat damals Oberösterreich in seiner Auseinandersetzung gegen die EU in SAchen Gentechnikfreiheit rechtlich vertreten) zu einem Basisvortrag nach München ein. Werner Müller zeigte uns Rechtswege und Möglichkeiten auf erfolgreich zu sein - es geht also. Und schon ging es los. Mit Christoh Palme, Jurist / Naturschutzrecht aus Tübingen gewannen wir einen weiteren hochkompetenten Mitarbeiter, der uns seitdem den Hauptpart in Gentechnikrecht bestreitet. Und wir sind angewachsen (s. Unterstützerliste). Und werden immer mehr ....
Und das ist bisher schon geschehen:
Tätigkeitsbericht Aktion GEN-Klage
2007 - 2010
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Wulff im Zusammenhang mit Gen-Mais-Skandal
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat strafrechtliche Vorermittlungen gegen den frisch gewählten Bundespräsidenten Christian Wulff sowie gegen die niedersächsische Agrarministerin Astrid Grotelüschen und den niedersächsischen Umweltminister Hans-Heinrich Sander wegen Verstoßes gegen das Gentechnikgesetz aufgenommen.
"Die Bundesländer haben sich verpflichtet spätestens zum 31.3. eines Jahres das Saatgut auf Verseuchung zu prüfen, damit kontaminiertes Material vor der Aussaat zurückgerufen werden kann", sagte der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Christian Meyer letzte Woche auf einer Pressekonferenz in Hannover. "Die Landesregierung ist ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen und hat damit grob fahrlässig oder vorsätzlich Schäden in Millionenhöhe bei den Landwirten in Kauf genommen!" Niedersachsen hat damit auch die Verseuchung in den anderen Bundesländern verursacht. Jetzt wurde in
vielen Bundesländern deshalb der Umbruch der betroffenen Ackerflächen angeordnet.
"Agrarministerium und Umweltministerium sowie nachgeordnete Behörden haben Berichte über Wochen nicht bearbeitet und auch keine Vorwarnung herausgeben, obwohl die ersten Funde
gentechnischer Konstrukte bereits am 12.3.2010 vorlagen. Nach Paragraf 39 des Gentechnikgesetzes stellt die nicht genehmigte Freisetzung eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft wird - das gilt auch für politisch Veranwortliche!" so Christiane Lüst vom internationalen Netzwerk „ Aktion GEN-Klage“, dem über 50 Organisationen aus dem Umwelt-, Landwirtschafts- und Lebensmittelbereich angehören (s. Anhang). " Diese verantwortungslose Politik muss sofort beendet werden! Recht und Gesetz müssen auch für Minister und den Ministerpräsidenten gelten!"
endgültig, was die Politik - trotz der bereits in vielen Ländern vorliegenden gleichen Erfahrungen - bis jetzt immer noch bundesweit predigt:
AKTION GEN-Klage
Berengariastr. 5
82131 Gauting
W.-Germany
Tel.: 0049 - 89 / 893 11 054
Fax: 0049 - 89 / 893 98 446
Mail: Christiane.luest@t-online.de
Pressemitteilung vom 24.06.2010
Allein das „Verschleppen“ der Information an die betroffenen Landwirte von Mitte Mai auf Anfang Juni habe bundesweit zu Ernteausfällen von über 1,3 Millionen Euro geführt. Hinzu kommen weitere mögliche Schäden bei Imkern und dem Ökologischen Anbau. „Auch kleine Spuren von Gentechnik führen zu einer erheblichen Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung und der Beeinträchtigung einer gentechnikfreien Landwirtschaft und Imkerei“, sagte Lüst.
AKTION GEN-Klage
Landwehrstr. 64a
D-80336 München
Fax: 089/307749-20
www.umweltinstitut.org
Rudi Zimmeck
Prozess gegen Monsanto wegen des Einsatzes von MON 810 in
Schutzgebieten. Erfolg in allen Instanzen. Es ist das erste Mal,
dass gegen Monsanto ein gerichtliches Anbauverbot erstritten wird. Auf diese Grundsatzentscheidung berufen sich seitdem immer mehr Behörden und setzen so erfolgreich Anbauverbote von GVO aus Gründen des Biodiversitätsschutzes durch.
2. Freisetzungen in der Schweiz illegal?
Im Jahr 2007 bewirkt ein Fernsehinterview von Aktion GEN-Klage in der Hauptnachrichtensendung "zehn vor zehn" eine breite öffentliche Diskussion über die rechtliche Zulässigkeit von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch verändertem Weizen,
der in Gewächshäusern nicht ausreichend getestet wurde.
3. MON 810-Klagen national
In den Jahren 2007 bis 2009 Prozesse auf Bundesebene und Öffentlichkeitsarbeit auf Länderebene mit dem Ziel eines generellen Verbots von MON 810, also nicht nur in Schutzgebieten. Im April 2009 wurde dieses Ziel erreicht. Die deutsche Bundesregierung verbietet den Einsatz von MON 810. Monsanto verliert vor Gericht einen Prozess gegen das Verbot. Die von Aktion GEN-Klage vorgetragenen Argumente werden von den Gerichten übernommen. Deutsche Politiker können damit in Zukunft nicht mehr behaupten, nationale Verbote von Gen-Pflanzen seien aus Gründen des EU-Rechts- und des nationalen Recht nicht möglich.
4. Klage gegen Freisetzungsgenehmigungen national
Seit dem Jahr 2008 klagt ein Imker aus Kitzingen gegen eine Freisetzung gentechnisch veränderten Maises der Firma Pioneer. Unsere Argumente: Existenzvernichtung des Imkers wegen des drohenden Anbauverbots sowie (auf der Basis des Gutachtens von Lorch/Then – Kontrolle oder Kollaboration) Interessenkonflikte in der Aufsichtsbehörde wegen zu großer Nähe der Beamten zu den Saatgutkonzernen. In erster Instanz abgewiesen. Allerdings passierte in dem Prozess ein schwerer Verfahrensfehler: der vorsitzende Richter weigerte sich, die Interessenkonflikte bei den Beamten auch nur zu thematisieren und verstieß damit gegen seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts. Wir legten daher Berufung ein und beanstanden jetzt zusätzlich zu den o.a. Argumenten auch noch einen Verstoß des Richters gegen seine Aufklärungspflichten im ersten Prozess.
5. Sicherung von Gentechnikfreiheit in Oberösterreich
Beratung der Regierung von Oberösterreich bei einem
Gesetzesvorhaben zur Sicherung von Gentechnikfreiheit in diesem
Bundesland in den Jahren 2008 und 2009. Die Beratung war notwendig geworden, da Oberösterreich in den Jahren 2004 bis 2007 mit einem ähnlichen Vorhaben bei EU-Kommission und Europäischen Gerichtshof gescheitert war. Die Entwicklung einer neuen Begründungsstrategie war erfolgreich und führte zu einer Akzeptanz des Kurses von Oberösterreich zur Sicherung seiner Gentechnikfreiheit bei der EU-Kommission.
6. Vorbereitung einer Klage gegen MON 810 auf EU-Ebene
Im Jahr 2009 wird ein umfangreiches Rechtsgutachten fertig gestellt, welches im Falle einer Wiederzulassung von MON 810 Grundlage für eine Klage gegen die EFSA/EU-Kommission sein wird. Das Gutachten zeigt u. a. die mangelnde Unabhängigkeit des EFSA-GVO-Ausschusses, illegale Eingriffe der EU in die Lebensmittel-Souveränität der EU-Mitgliestaaten sowie Verstöße gegen das Wissenschaftlichkeitsprinzip und die Verpflichtung zur Durchführung von Langzeittests auf.
7. Klage gegen Amflora vor dem Europäischen Gerichtshof
Am 15. April 2010 legt das Netzwerk Aktion GEN-Klage über eine
ungarische Mitgliedsorganisation Widerspruch gegen die Zulassung
der Gen-Kartoffel Amflora ein, da diese Kartoffel Resistenzen
gegen Antiobiotika verursachen kann, die sowohl in der Tier- wie in der Humanmedizin, zum Beispiel bei der Tuberkulose-
Bekämpfung führen, benötigt werden. Sollte der Widerspruch von
der EU-Kommission zurück gewiesen werden, klagt das Bündnis
vor dem Europäischen Gerichtshof. Der ungarischen und
österreichischen Regierung liegt die Argumentation von Aktion
GEN-Klage vor. Beide Regierungen (und womöglich auch noch
andere Regierungen) prüfen eigene Klagen auf dieser Basis.
Christiane Lüst
Christoph Palme Netzwerk Aktion GEN-Klage, München/Tübingen, Mai 2010
