was wir tun

Die Aktion GEN-Klage wurde 2006 gegründet von Rosi Reindl, Christiane Lüst und anderen, die nach jahrelanger Vortrags- und Filmgesprächstätigkeit zum Thema merkten, dass man in der Schnelligkeit, wie uns die Entwicklung überrollt, nichts Ausreichendes gegensetzen kann, um diese Entwicklung noch irgendwie aufzuhalten.

So kamen wir einstimmig auf die logische Schlußfolgerung:

Da hilft nur klagen. Ganz oben. Auf EU-Ebene. Und schnell.

Und so begann es ...

Wir luden Werner Müller (Global 2000 Österreich - er hat damals Oberösterreich in seiner Auseinandersetzung gegen die EU in SAchen Gentechnikfreiheit rechtlich vertreten) zu einem Basisvortrag nach München ein. Werner Müller zeigte uns Rechtswege und Möglichkeiten auf erfolgreich zu sein - es geht also. Und schon ging es los. Mit Christoh Palme, Jurist / Naturschutzrecht aus Tübingen gewannen wir einen weiteren hochkompetenten Mitarbeiter, der uns seitdem den Hauptpart in Gentechnikrecht bestreitet. Und wir sind angewachsen (s. Unterstützerliste). Und werden immer mehr ....

Und das ist bisher schon geschehen:

Tätigkeitsbericht  Aktion GEN-Klage

2007 - 2010

 Ganz aktuell:
 
Donnerstag, 1.07.10
 
Pressemitteilung:
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Wulff im Zusammenhang mit Gen-Mais-Skandal
 
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat strafrechtliche Vorermittlungen gegen den frisch gewählten Bundespräsidenten Christian Wulff sowie gegen die niedersächsische Agrarministerin Astrid Grotelüschen und den niedersächsischen Umweltminister Hans-Heinrich Sander wegen Verstoßes gegen das Gentechnikgesetz aufgenommen.
 
Wie bereits berichtet hat das internationale Netzwerk „Aktion GEN-Klage“ letzte Woche Strafanzeige gegen die Verantwortlichen in der Niedersächsischen Landesregierung wegen illegaler Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen erstattet. Das Umweltinstitut München e.V.,  die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen sowie der Bund Naturschutz in Bayern e.V. haben sich der Anzeige angeschlossen.

"Die Bundesländer haben sich verpflichtet spätestens zum 31.3. eines Jahres das Saatgut auf Verseuchung zu prüfen, damit kontaminiertes Material vor der Aussaat zurückgerufen werden kann", sagte der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Christian Meyer  letzte Woche auf einer Pressekonferenz in Hannover. "Die  Landesregierung ist ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen und hat damit grob fahrlässig oder vorsätzlich Schäden in Millionenhöhe bei den Landwirten in Kauf genommen!" Niedersachsen hat damit auch die Verseuchung in den anderen Bundesländern verursacht. Jetzt wurde in
vielen Bundesländern deshalb der Umbruch der betroffenen Ackerflächen angeordnet.

 "Agrarministerium und Umweltministerium sowie nachgeordnete Behörden haben Berichte über Wochen nicht bearbeitet und auch keine Vorwarnung herausgeben, obwohl die ersten Funde
gentechnischer  Konstrukte bereits am 12.3.2010 vorlagen. Nach Paragraf 39 des Gentechnikgesetzes stellt die nicht genehmigte Freisetzung eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft wird  - das gilt auch für politisch Veranwortliche!" so Christiane Lüst vom internationalen  Netzwerk „ Aktion GEN-Klage“, dem über 50 Organisationen aus dem Umwelt-, Landwirtschafts- und Lebensmittelbereich angehören (s. Anhang). " Diese verantwortungslose Politik  muss sofort beendet werden!  Recht und Gesetz müssen auch für Minister und den Ministerpräsidenten gelten!"
Mittlerweile sind dadurch allein von Mitte Mai bis Anfang Juni bundesweit  Schäden von über 1,3 Millionen Euro entstanden.  "Diese Schäden in Millionenhöhe machen deutlich, dass die Nulltoleranz zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft zwingend notwendig ist!“ so Lüst  in der Pressemitteilung. "Die betroffenen Landwirte müssen dafür entschädigt werden! Dieser Fall widerlegt nun
endgültig, was die Politik -  trotz der bereits in vielen Ländern vorliegenden gleichen Erfahrungen - bis jetzt immer noch bundesweit predigt:
Das Koexistenz möglich ist und sie alles unter Kontrolle haben!"
 
 Kontakt:
AKTION GEN-Klage
Berengariastr. 5
82131 Gauting
W.-Germany
Tel.: 0049 - 89 / 893 11 054 
Fax: 0049 - 89 / 893 98 446
Mail: Christiane.luest@t-online.de

 

Pressemitteilung vom 24.06.2010

Genmais-Skandal: Strafanzeige gegen Niedersächsische Landesregierung erstattet

Politisch Verantwortliche müssen zur Rechenschaft gezogen werden

Das internationale Netzwerk „Aktion GEN-Klage“, das Umweltinstitut München e.V., sowie die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen haben heute (Donnerstag) Strafanzeige gegen Verantwortliche der Niedersächsischen Landesregierung wegen illegaler Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen erstattet. Die Bundesländer hätten sich verpflichtet spätestens zum 31.3. eines Jahres das Saatgut auf Verseuchung zu prüfen, damit kontaminiertes Material vor der Aussaat zurückgerufen werden kann, sagte der agrarpolitische Sprecher Christian Meyer am Donnerstag in Hannover. „Dieser Verpflichtung ist die Landesregierung nicht nachgekommen. Die dafür Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden“.

Wie ein von den drei Organisationen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten aufzeigt, haben Agrarministerium und Umweltministerium Berichte über Wochen nicht bearbeitet und auch keine Vorwarnung herausgeben, obwohl die ersten Funde gentechnischer  Konstrukte bereits am 12.3.2010 vorlagen. Nach Paragraf 39 des Gentechnikgesetzes stellt die nicht genehmigte Freisetzung eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft wird.

„Die im Landtag gegebene Begründung der Agrarministerin, Krankheitsfälle und Urlaub hätten zu dieser Verzögerung geführt, entlastet die Landesregierung nicht. Sie ist rechtlich verpflichtet ist, unverzüglich zu handeln, wenn Verstöße gegen das Gentechnikrecht drohen“, sagte Christiane Lüst vom internationalen Netzwerk „GEN-Klage“, dem über 50 Organisationen aus dem Umwelt-, Landwirtschafts- und Lebensmittelbereich angehören.
Allein das „Verschleppen“ der Information an die betroffenen Landwirte von Mitte Mai auf Anfang Juni habe bundesweit zu Ernteausfällen von über 1,3 Millionen Euro geführt. Hinzu kommen weitere mögliche Schäden bei Imkern und dem Ökologischen Anbau. „Auch kleine Spuren von Gentechnik führen zu einer erheblichen Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung und der Beeinträchtigung einer gentechnikfreien Landwirtschaft und Imkerei“, sagte Lüst.

Bei der Erstattung der Strafanzeige berufen sich die drei Organisationen auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stade, das Anfang Juni die Auffassung bestätigt habe, dass jedes Basisrisko durch die Verbreitung auch kleinster Mengen gentechnischer Verunreinigungen ausgeschlossen werden muss und daher eine Pflicht zur vollständigen Gentechnikfreiheit des Saatguts besteht.

Die von Ministerin Grotelüschen erhobene Forderung nach Aufhebung dieser Nulltoleranz beim Saatgut, nähre hingegen den Verdacht, dass mit der Duldung der illegalen Ausbringung „die Gentechnik durch die Hintertür auf Äcker und Teller gebracht werden sollte“, sagte der Grünen-Politiker Meyer.

Die Aktion GEN-Klage, das Umwelt-Institut München e.V. und die Grünen forderten die Landesregierung auf, eine rechtzeitige und ausreichende Saatgutkontrolle wie in anderen Ländern sicherzustellen. „Der Behördenschlendrian muss beendet werden. Recht und Gesetz müssen auch in Niedersachsen gelten. Die Nulltoleranz ist zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft zwingend notwendig.“

Kontakt:

AKTION GEN-Klage, Berengariastr. 5 , 82131 Gauting, W.-Germany Tel.: 0049 - 89 / 893 11 054       Fax: 0049 - 89 / 893 98 446    Mail: Christiane.luest@t-online.de

Umweltinstitut München e.V.
Landwehrstr. 64a
D-80336 München
Fax: 089/307749-20
www.umweltinstitut.org

 Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Niedersachsen

Rudi Zimmeck, Tel : 0511-30304205   Mail : Rudi.Zimmeck@lt.niedersachsen.de

 

 

Weitere bisherige Erfolge und Tätigkeiten:

1. GVO-Verbot in Schutzgebieten

Prozess gegen Monsanto wegen des Einsatzes von MON 810 in
Schutzgebieten. Erfolg in allen Instanzen. Es ist das erste Mal,
dass gegen Monsanto ein gerichtliches Anbauverbot erstritten wird. Auf diese Grundsatzentscheidung berufen sich seitdem immer mehr Behörden und setzen so erfolgreich Anbauverbote von GVO aus Gründen des Biodiversitätsschutzes durch.

 

2. Freisetzungen in der Schweiz illegal?

Im Jahr 2007 bewirkt ein Fernsehinterview von Aktion GEN-Klage in der Hauptnachrichtensendung "zehn vor zehn" eine breite öffentliche Diskussion über die rechtliche Zulässigkeit von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch verändertem Weizen,
der in Gewächshäusern nicht ausreichend getestet wurde.


3. MON 810-Klagen national
In den Jahren 2007 bis 2009 Prozesse auf Bundesebene und Öffentlichkeitsarbeit auf Länderebene mit dem Ziel eines generellen Verbots von MON 810, also nicht nur in Schutzgebieten. Im April 2009 wurde dieses Ziel erreicht. Die deutsche Bundesregierung verbietet den Einsatz von MON 810. Monsanto verliert vor Gericht einen Prozess gegen das Verbot. Die von Aktion GEN-Klage vorgetragenen Argumente werden von den Gerichten übernommen. Deutsche Politiker können damit in Zukunft nicht mehr behaupten, nationale Verbote von Gen-Pflanzen seien aus Gründen des EU-Rechts- und des nationalen Recht nicht möglich.

 

4. Klage gegen Freisetzungsgenehmigungen national

Seit dem Jahr 2008 klagt ein Imker aus Kitzingen gegen eine Freisetzung gentechnisch veränderten Maises der Firma Pioneer. Unsere Argumente: Existenzvernichtung des Imkers wegen des drohenden Anbauverbots sowie (auf der Basis des Gutachtens von Lorch/Then – Kontrolle oder Kollaboration) Interessenkonflikte in der Aufsichtsbehörde wegen zu großer Nähe der Beamten zu den Saatgutkonzernen. In erster Instanz abgewiesen. Allerdings passierte in dem Prozess ein schwerer Verfahrensfehler: der vorsitzende Richter weigerte sich, die Interessenkonflikte bei den Beamten auch nur zu thematisieren und verstieß damit gegen seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts. Wir legten daher Berufung ein und beanstanden jetzt zusätzlich zu den o.a. Argumenten auch noch einen Verstoß des Richters gegen seine Aufklärungspflichten im ersten Prozess.

 

5. Sicherung von Gentechnikfreiheit in Oberösterreich

Beratung der Regierung von Oberösterreich bei einem
Gesetzesvorhaben zur Sicherung von Gentechnikfreiheit in diesem
Bundesland in den Jahren 2008 und 2009. Die Beratung war notwendig geworden, da Oberösterreich in den Jahren 2004 bis 2007 mit einem ähnlichen Vorhaben bei EU-Kommission und Europäischen Gerichtshof gescheitert war. Die Entwicklung einer neuen Begründungsstrategie war erfolgreich und führte zu einer Akzeptanz des Kurses von Oberösterreich zur Sicherung seiner Gentechnikfreiheit bei der EU-Kommission.

 

6. Vorbereitung einer Klage gegen MON 810 auf EU-Ebene

Im Jahr 2009 wird ein umfangreiches Rechtsgutachten fertig gestellt, welches im Falle einer Wiederzulassung von MON 810 Grundlage für eine Klage gegen die EFSA/EU-Kommission sein wird. Das Gutachten zeigt u. a. die mangelnde Unabhängigkeit des EFSA-GVO-Ausschusses, illegale Eingriffe der EU in die Lebensmittel-Souveränität der EU-Mitgliestaaten sowie Verstöße gegen das Wissenschaftlichkeitsprinzip und die Verpflichtung zur Durchführung von Langzeittests auf.

 

7. Klage gegen Amflora vor dem Europäischen Gerichtshof

Am 15. April 2010 legt das Netzwerk Aktion GEN-Klage über eine
ungarische Mitgliedsorganisation Widerspruch gegen die Zulassung
der Gen-Kartoffel Amflora ein, da diese Kartoffel Resistenzen
gegen Antiobiotika verursachen kann, die sowohl in der Tier- wie in der Humanmedizin, zum Beispiel bei der Tuberkulose-
Bekämpfung führen, benötigt werden. Sollte der Widerspruch von
der EU-Kommission zurück gewiesen werden, klagt das Bündnis
vor dem Europäischen Gerichtshof. Der ungarischen und
österreichischen Regierung liegt die Argumentation von Aktion
GEN-Klage vor. Beide Regierungen (und womöglich auch noch
andere Regierungen) prüfen eigene Klagen auf dieser Basis.

 

Christiane Lüst

Christoph Palme            Netzwerk Aktion GEN-Klage,  München/Tübingen,   Mai 2010

 

 

Realisierung: Kirchnerei